Angesichts des riesigen Angebots frei erhältlicher Alarmanlagen-Sets, die online und im stationären Fachhandel unter dem Etikett “selbst installierbar” angeboten werden, scheint die Antwort auf diese Frage bereits klar zu sein: Jeder darf Alarmanlagen einbauen. Das allerdings ist nur ein Teilaspekt des gesamten Themas, denn es gibt eine ganze Reihe von Spezialfällen, die dabei beachtet werden müssen. Darüber hinaus kann auch ein Eigeninteresse bestehen, Alarmanlagen lieber vom Fachmann installieren zu lassen, selbst wenn der Selbsteinbau möglich ist. Was es dabei zu beachten gibt, lesen Sie hier.
Warum der professionelle Einbau Sinn macht
Sicher ist es nicht unbedingt notwendig, zur Installation einer Mini-Alarmanlage mit einer Zentrale und zwei Sensoren einen Fachbetrieb zu bemühen. Wenn es allerdings um den Schutz größerer Wohnungen, Häuser oder Gewerbeobjekte geht, gibt es selbst bei der Installation einer Funkalarmanlage mit fertig konfigurierten Komponenten gute Gründe, diese an sich unkomplizierte Aufgabe dem Experten zu überlassen.
Einer der wichtigsten ist der versicherungstechnische Aspekt. Um optimalen Versicherungsschutz zu gewährleisten, sollte die Alarmanlage den VDS-Richtlinien entsprechen. Doch selbst, wenn die gekaufte Anlage das VDS-Siegel aufweist, kann es dennoch zu einem Verstoß gegen die Richtlinien kommen – nämlich dann, wenn die Anlage und ihre Komponenten unsachgemäß installiert und konfiguriert wurde, beispielsweise bei einer falschen Platzierung der Tür–, Fenster oder Glassensoren.
Dazu kommt der Haftungsaspekt. Bei Inanspruchnahme eines Fachbetriebs haben Sie immer einen Ansprechpartner, wenn beim Betrieb der Alarmanlage Fragen der Garantie und Gewährleistung auftauchen.
Sicherheit hat ihren Preis. Hier am falschen Fleck zu sparen, kann zu erheblich größeren Schäden führen, wenn es wegen einer fehlerhaft installierten Alarmanlage zu einem Einbruch kommt.
Alarmanlage ist nicht gleich Alarmanlage
Die Begriffswelt in der Sicherheitstechnik ist ein kompliziertes Thema. Verwirrend für den Laien ist vor allem die Unterscheidung zwischen Einbruchmeldeanlagen und Alarmanlagen. Laut Angaben der Industrie– und Handelskammer Frankfurt entspricht die Einbruchmeldeanlage dem, was allgemein als kabelgebundene Alarmanlage bekannt ist. Dem steht die Funkalarmanlage gegenüber. Aus Sicht des Versicherungsrechts und der handwerklichen Gewerbeordnung gilt als nicht die sonst übliche Einteilung:
- Kabelgebundene Alarmanlage
- Funkalarmanlage
Stattdessen lautet die Einteilung:
- Einbruchmeldeanlage
- Funkalarmanlage
Womit im Grunde genau das gleiche gemeint ist.
Aus dieser Unterscheidung leitet sich allerdings die Antwort auf die Frage ab, wer was einbauen darf. Was Sie unbedingt vor dem Kauf einer Alarmanlage beachten sollten, können Sie aus unserem Artikel „Alarmanlagen: Das ist beim Kauf wichtig“ entnehmen.
Auf die Stromstärke kommt es an
Kabelgebundene Alarmanlagen – Pardon: Einbruchmeldeanlagen – bei denen die Komponenten per Draht mit der Zentrale verbunden sind, verfügen meist über einen festen Anschluss an das 230-Volt-Stromnetz.
Auch, wenn Sie handwerklich bewandert sind, bringt der Selbsteinbau derartiger elektrischer Geräte, die nicht einfach in die Steckdose gesteckt werden können, einen wesentlichen Nachteil mit sich: den Verlust des VDS-Siegels und damit des vollen Versicherungsschutzes.
Mit anderen Worten: Einbruchmeldeanlagen mit festem Stromanschluss müssen vom qualifizierten Fachbetrieb mit speziellen Kenntnissen in Fernmeldeanlagenelektronik, Elektromechanik und Elektroinstallation ausgeführt werden.
Funkalarmanlage: in der Regel selbst einbaubar
Eine Funkalarmanlage besteht hauptsächlich aus batteriebetriebenen Komponenten und einer Zentrale, die per Steckdose ans Stromnetz angeschlossen wird. Das Verlegen von Leitungen ist nicht erforderlich – insbesondere nicht von Leitungen, die Strom in höherer Spannung transportieren. Das Gewerberecht hat für den Einbau solcher Anlagen den schönen Begriff “Nichthandwerk” geschaffen. Mit anderen Worten: Sie müssen kein Fachmann sein, um Funkalarmanlagen einzubauen.
Ein Spezialfall kann eintreten, wenn der Einsatz einer Hybridanlage erforderlich wird, also einzelne Abschnitte per Draht überbrückt werden, beispielsweise bei schlechten Empfangsverhältnissen. Erfordert die Signalverarbeitung auf diesen Teilstrecken einen festen Stromanschluss, ist dafür der Einsatz eines Fachbetriebs erforderlich, damit Sie die VDS-Zertifizierung aufrecht erhalten.
Ein anderer Spezialfall ist die Integration von Hochfrequenz-Überwachungskomponenten, selbst, wenn diese per Funk an die Zentrale angeschlossen sind. Derartige Komponenten kommen beispielsweise bei der Patientenüberwachung auf Intensivstationen in Krankenhäusern zu Einsatz. Die Einstellung der hier verwendeten ISM-Frequenzen ist ausschließlich Angelegenheit spezialisierter Fachbetriebe.
Auch die Integration eines Wählgeräts, das im Alarmfall Notrufe an Polizei oder Wachdienste absetzt, muss von einem Fachbetrieb durchgeführt werden. Das gilt allerdings nur beim Anschluss an das Festnetz oder spezielle Funknetze. GSM-Module, die über Mobilfunk Kontakt aufnehmen, dürfen in der Regel selbst angeschlossen werden.
Glasbruchmelder
Im Grunde ist das Anbringen eines Glasbruchmelders an der Glasscheibe eine unkomplizierte Angelegenheit. Professionelle Ausführungen bei hohem Sicherheitsbedarf verfügen allerdings über nachgeschaltete Verstärker und andere elektronische Komponenten. Hier ist der Einsatz eines Fachmanns mit Kenntnissen in Elektrotechnik erforderlich.
Bewegungssensoren
Gerade im Bereich der Funkalarmanlagen stellen fertig konfigurierte Komponenten zur Bewegungserkennung den Stand der Technik dar. Sie können selbst angebracht und mit der Zentrale verbunden werden.
Aufwendigere Ausführungen mit festem Stromanschluss, wie sie beispielsweise in Hochsicherheitsbereichen zum Einsatz kommen, müssen allerdings vom Fachbetrieb installiert werden, um nicht nur den einwandfreien Betrieb zu gewährleisten, sondern auch die VDS-Anforderungen der Versicherung zu erfüllen.
Brand– und Rauchmelder
Auch hier ist wieder eine Unterscheidung nach versicherungstechnischen und gewerberechtlichen Aspekten erforderlich. Eine Brandmeldeanlage ist im Grunde eine eigenständige Alarmanlage, die über eine Reihe unterschiedlicher Sensoren die Entstehung von Feuer erkennt und entsprechende Gegenmaßnahmen ergreift (Notfruf, Auslösung der Sprinkleranlage, etc.).
Eine derartige Anlage ist ein komplexes System, das neben dem eigentlichen Einbau auch an Justierung und Konfiguration höchste Ansprüche stellt. Sie kann nur vom spezialisierten Fachbetrieb durchgeführt werden.
Ein Rauchmelder ist ein Sensor, der die Entwicklung von Rauch feststellt und daraus indirekt auf einen Brandausbruch schließt. Besonders bei Funkalarmanlagen sind diese Komponenten als fertig konfigurierte, batteriebetriebene Elemente erhältlich und können selbst angebracht werden. Nur spezielle Ausführungen mit festem Stromanschluss müssen vom Fachmann installiert werden.
Überwachungskameras
Geräte zur optischen Überwachung können Sie in der Regel selbst installieren – wenn Sie es sich zutrauen. Da Überwachungskameras in der Regel einfach an die Steckdose angeschlossen werden, steht dem Eigeneinbau nichts im Wege. Anders sieht es allerdings bei Modellen mit festem Stromanschluss aus. Hier muss der Fachbetrieb tätig werden, damit die VDS-Zertifizierung der Gesamtanlage keinen Schaden nimmt. Hier finden Sie weiteres zu „Videoüberwachung für das Haus“
Fazit
Bei der Frage, ob Alarmanlagen selbst oder nur durch einen Fachbetrieb eingebaut werden dürfen, gilt in der Regel diese Richtlinie: Funkalarmanlagen können selbst installiert werden, Einbruchmeldeanlagen (kabelgebundene Alarmanlagen) durch den Fachbetrieb. Besonders Geräte mit festem Stromanschluss müssen vom Fachmann installiert werden, um die VDS-Zertifizierung und damit den Versicherungsschutz zu erhalten. Das Gleiche gilt für spezielle Abläufe wie beispielsweise die Justierung hochfrequenter Signalverarbeitung.