Viele Menschen zahlen zu viel für ihren Treppenlift, was aber auch einen guten Grund hat: Denn wie viel der Treppenlift letztlich kostet, hängt von einer Vielzahl von Faktoren wie etwa der Art der Treppe ab.
Verbraucherschützer raten den Verbrauchern deshalb, vor dem Kauf eines Treppenlifts in jedem Fall mehrere Angebote einzuholen.
Unter Umständen können die Interessenten auch finanzielle Zuschüsse von verschiedenen Stellen bekommen.
Wofür einen Treppenlift?
Ein Treppenlift ist dazu gedacht, gehbehinderten Menschen zu ermöglichen, dass sie Stufen und Treppen ohne fremde Hilfe allein bewältigen können. Jedoch ist das Angebot an Treppenliften äußerst vielfältig. So gibt es etwa Sitzlifte, mit welchen sich die Treppe zwischen zwei Stockwerken bequem überwinden lässt, aber auch Stehlifte für Menschen, die nur vorübergehend eingeschränkt sind. Rollstuhlfahrer nutzen dagegen eher sogenannte Plattformlifte oder Hebebühnen, die von der Funktionsweise her wie ein kleiner Aufzug arbeiten.
Was kostet ein Treppenlift?
Die Kosten für einen Treppenlift können höchst unterschiedlich ausfallen und hängen unter anderem vom Lifttyp ab. So sind Sitzlifte am günstigsten.
Aber auch die Treppenform spielt eine wesentliche Rolle. So sind Lifte für kurvige Treppen teurer als Lifte für gerade Treppen. Nicht zuletzt kommt es auch darauf an, ob der Lift im Innen- oder im Außenbereich eingebaut werden soll. Der Grund: Lifte für den Außenbereich müssen robuster konstruiert sein, weil sie ganzjährig der Witterung ausgesetzt sind, was sich natürlich auf den Preis auswirkt.
Die Kosten für einen Treppenlift sind also individuell für jeden Ort, an dem sie eingebaut werden, unterschiedlich. Schließlich sind nicht jede Wohnung und jedes Haus gleich geschnitten.
Verbraucher sollten deshalb von Pauschalangeboten, die günstig erscheinen, absehen.
So können die Kosten für den Treppenlift sogar bei der günstigsten Variante, nämlich einen Treppenlift im Innenbereich für eine gerade Treppe, zwischen rund 4.000 und etwa 10.000 Euro liegen.
Ein seriöses Angebot kann der Anbieter erst unterbreiten, wenn er die Treppe in Augenschein genommen hat und somit auch den Aufwand einschätzen kann.
Folgende Aspekte wirken sich auf die Kosten eines Treppenlifts aus
– Wird der Treppenlift innen oder außen installiert?
– Muss ein eigenes Schienensystem angelegt werden?
– In welchem Gebäudetyp wird der Treppenlift installiert?
– Sind die Treppen kurvig oder gerade?
– Über wie viele Etagen führt der Lift?
– Der Modelltyp und die Ausstattung
– Wird der Treppenlift gebraucht oder neu gekauft?
– Wie schnell muss der Treppenlift geliefert und eingebaut werden?
– Gibt es bauliche Extras wie Durchgänge?
– Welche technischen Funktionen soll der Treppenlift haben? — Wird ein Wartungsvertrag abgeschlossen? – – Welche Serviceleistungen bietet der Hersteller?
Mit der Anschaffung ist es nicht getan
Neben den Kosten für die Anschaffung eines Treppenlifts müssen die Käufer aber auch mit weiteren Kosten rechnen. Schließlich ist der Treppenlift in aller Regel täglich in Gebrauch. Er muss also regelmäßig gewartet und gepflegt werden, um die sichere Beförderung von einem Stockwerk ins andere dauerhaft gewährleisten zu können. Pflege und Wartung sollten durch Fachkräfte übernommen werden, was natürlich zusätzliche Kosten verursacht. Gelegentlich kann ferner eine Reparatur notwendig sein. Bei einigen Anbietern ist es für die Käufer eines Treppenlifts auch möglich, einen Wartungs- oder Servicevertrag abzuschließen.
Nicht zuletzt wirken sich auch die Garantieleistungen auf die Kosten für den Treppenlift aus. Bei den meisten Herstellern liegt die Garantie zwischen zwei und fünf Jahren. Es lohnt sich für den Käufer also, auch diesen Aspekt beim Vergleich der Angebote im Auge zu behalten.
Wo gibt es einen Zuschuss für den Treppenlift?
Grundsätzlich muss der Käufer den Treppenlift aus eigener Tasche bezahlen. Jedoch gibt es bei der Pflegekasse der Krankenkasse eine Fördermaßnahme namens „Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes“. In diesem Rahmen kann ein finanzieller Zuschuss beantragt werden.
Jedoch muss der Betroffene eine anerkannte Pflegestufe oder einen Pflegegrad haben.
Der Zuschuss für den Treppenlift kann dann ganz formlos beantragt werden. Der Käufer muss lediglich darauf achten, dass er den Antrag auf den Zuschuss stellt, bevor er den Treppenlift kauft.
Pflegebedürftige erhalten laut Paragraf 40 des Sozialgesetzbuchs IX einen staatlichen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro für den Kauf eines Treppenlifts.
Dieser Zuschuss wird allerdings pro Person gewährt und gezahlt. Das heißt: Haben beide Partner eines Ehepaares eine Pflegestufe oder einen Pflegegrad, kann sich der Zuschuss auf bis zu 8.000 Euro belaufen, wodurch ein Großteil der Kosten abgedeckt ist.
Weitere günstige Möglichkeiten zur Finanzierung eines Treppenlifts
Ist die Mobilität des Betroffenen durch Fremdverschulden oder einen Arbeitsunfall entstanden, kann auch die Berufsgenossenschaft oder die Haftpflichtversicherung einspringen. Diese übernehmen bis zu 100 Prozent der Kosten.
Auch bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau kann eine Förderung beantragt werden. Gefördert werden im Programm „159 – Altersgerechtes Umbauen“ beispielsweise Liftsysteme, welche die Barrieren im Eingangsbereich sowie an Zugängen zu Wohnungen reduzieren. Auch hier liegt die Förderung bei bis zu 100 Prozent. Jedoch ist der Förderbetrag pro Wohneinheit auf einen Höchstbetrag von 50.000 Euro begrenzt. Der Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden.
Wird der Antrag bei der Pflegeversicherung von der KfW-Bank oder der Pflegeversicherung abgelehnt, kann unter Umständen eine Kostenübernahme durch das Sozialamt erfolgen – allerdings nur, wenn die Betroffenen eine Finanzierung nicht gewährleisten können und nicht kreditwürdig sind. Das Sozialamt fördert jedoch lediglich den günstigsten Lift und erwartet, dass dieser langfristig genutzt wird.
Daneben gibt es noch weitere Finanzierungsmöglichkeiten. Beispielsweise haben einige Bundesländer spezielle Sonderprogramme aufgelegt. Bei Kriegs- oder Wehrverletzungen ist die Kriegsopferfürsorge eine mögliche Anlaufstelle. Aber auch Integrationsamt, Rentenversicherung oder Arbeitsagentur sind Ansprechpartner. Diese Stellen fördern allerdings nur, wenn durch den Treppenlift gewährleistet ist, dass die Betroffenen weiterhin am Arbeitsleben teilnehmen können.
Lohnt es sich, den Treppenlift gebraucht zu kaufen?
Wer Kosten sparen möchte, kann sich auch für einen gebrauchten Treppenlift entscheiden, der um bis zu 50 Prozent günstiger ist als ein neuer Treppenlift. Diese Anschaffung lohnt sich allerdings nicht bei kurvigen Treppen. Denn hier müssen zusätzlich noch die Schienen für den Lift hergestellt werden.
Wer sich für ein gebrauchtes Modell entscheidet, sollte ferner darauf achten, dass es sich um einen gewarteten und technisch überprüften Lift handelt.
Der Käufer sollte ferner auf eine Garantie von zwölf Monaten bestehen. Allerdings sollten die Interessenten darauf verzichten, einen gebrauchten Treppenlift aus einem Kleinanzeigenportal zu kaufen. Auch gebrauchte Lifte können übrigens gefördert werden.
Ist Mieten eine Alternative zum Kauf?
Die Miete eines Treppenlifts scheint so manchem als günstigere Alternative. Das gilt allerdings nicht in jedem Fall. Denn Mieten hat sehr wohl Vor- aber auch einige Nachteile.
Die Vorteile:
– auch für ein Mietmodell gibt es Zuschüsse
– der Mieter ist flexibler, wenn er einen Umzug oder Umbau geplant hat
– die Miete liegt üblicherweise bei monatlich maximal 100 Euro
Die Nachteile:
– der Mietpreis ist bei einem Kurventreppenlift höher
– der Treppenlift muss üblicherweise für mindestens 36 Monate angemietet werden,
– der Mieter muss eine einmalige Anzahlung in Höhe von 50 Prozent des Kaufpreises bezahlen
Auch bei der Miete eines Treppenlifts gilt es mehrere Angebote einzuholen. Wichtig ist im Mietvertrag ferner, dass die Punkte Kundenservice, Garantie, Reparatur und Wartung dargestellt werden.
Wichtig: die baulichen Anforderungen
Zwar muss der Einbau eines Treppenlifts in einigen Bundesländern von der jeweiligen Kommune genehmigt werden. Der Antrag auf die Baugenehmigung wird aber von den Anbietern gestellt. Die Käufer müssen aber dennoch einige bauliche Anforderungen beachten.
So müssen die Treppen in Wohnhäusern eine Breite von mindestens 100 Zentimetern haben, damit ein Treppenlift eingebaut werden kann, in öffentlichen Gebäuden sogar eine Breite von 150 Zentimetern. Des Weiteren muss die Wand neben der Treppe mindestens 100 Zentimeter hoch sein. Ebenso groß muss der Abstand zwischen der Treppe und der nächsten Tür sein. Ein Fachberater prüft vor Ort, ob die baulichen Voraussetzungen gegeben sind.
Zwar kann der Mieter in Mietshäusern den barrierefreien Zugang fordern, jedoch müssen sowohl der Vermieter als auch die Eigentümergemeinschaft dem Einbau zustimmen. Wird der Treppenlift später rückgebaut, muss der Mieter die Kosten übernehmen. Ferner muss am Treppenlift eine Kindersicherung angebracht sein, damit er nicht missbräuchlich genutzt werden kann und es muss gewährleistet sein, dass an der Treppe ein freiliegender Handlauf vorhanden ist. Kommt es zu einer Störung, muss sich der Treppenlift auch von Hand bewegen lassen.