Ein Wintergarten ist für viele Menschen ein echter Luxus: Hier kann man sich auch in der kalten Jahreszeit wie im Garten fühlen, man kann mit ihm den Wohnraum erweitern oder einfach einen Platz schaffen, an dem man sich eine Auszeit vom Stress des Alltags gönnt.
Wenn man sich als Hausbesitzer einen eigenen Wintergarten errichten möchte, dann gilt es viele Faktoren zu beachten: Einerseits müssen die Lage und die Sonnennutzung, andererseits auch bauliche Aspekte beachtet werden.
Insbesondere die Baugenehmigung ist ein Thema, das in keinem Fall außen vorgelassen werden darf, denn in vielen Bundesländern ist sie für die Errichtung eines Wintergartens vorgeschrieben! Alles Wichtige zum Thema stellen wir im nachfolgenden Ratgeber genauer vor.
Der Wintergarten und das Baurecht – Allgemeine Informationen zum Thema
Nicht nur zur Errichtung eines Wohnhauses müssen in Deutschland viele rechtliche Aspekte berücksichtigt werden, sondern auch dann, wenn man kleine oder größere Bauten in seinen Garten integrieren möchte. In diesem Fall muss stets das geltende Baurecht beachtet werden. Hier gilt es, zwischen dem öffentlichen und dem privaten Baurecht zu unterscheiden. Letzteres regeln Punkte, die beispielsweise das private Nachbarrecht betreffen.
Beim öffentlichen Baurecht geht es dagegen um das Bauplanungsrecht sowie um das von den einzelnen Bundesländern abhängige Bauordnungsrecht. Wer nun einen Wintergarten errichten möchte, muss beide Bereiche berücksichtigen.
Dies klingt für viele Menschen sicherlich erst einmal kompliziert – doch keine Sorge, einen Wintergarten mit Genehmigung zu bauen, ist gar nicht so schwer. Das Wichtigste ist, sicherzustellen, dass man mit seinem Bau gegen keine gültigen Vorschriften verstößt, denn hier führt das Bauamt in jedem Fall Überprüfungen durch. Es untersucht beispielsweise, ob das jeweilige Bauvorhaben rechtmäßig ist und stellt, falls erforderlich, auch eine Baugenehmigung aus.
Die Bauvorschriften bezüglich des Baus eines Wintergartens
Weil es nicht überall in Deutschland erlaubt ist, einen Wintergarten zu bauen, ist es wichtig, sich bereits im Vorfeld darüber zu informieren, ob der Bau auf dem eigenen Grundstück überhaupt erlaubt ist. Grundsätzlich unterliegt der Bau eines Wintergartens der Genehmigung der Landesbauordnung im jeweiligen Bundesland.
Weiterhin hat die dafür zuständige Baubehörde zu entscheiden, ob der Antragsteller bauen darf oder nicht. Sofern sich die Errichtung auf einem fundierten Bebauungsplan befindet, dann gibt es die Möglichkeit des Freistellungsverfahrens, welches deutlich Zeit bei den Behördengängen sparen kann.
Es ist zwingend erforderlich, vor der konkreten Planung des Bauvorhabens mit der jeweiligen Baubehörde Rücksprache zu halten – ohne Genehmigung darf nicht begonnen werden, ansonsten riskiert man ein Bußgeld.
Der Bauantrag – wo muss er eingereicht werden?
Hat man sich zum Bau eines Wintergartens auf seinem Grundstück entschieden, dann muss als Erstes der Bauantrag beim zuständigen Bauamt der jeweiligen Gemeinde eingereicht werden. Hier geben die Behörden die Vorlagen an die richtige Bearbeitungsstelle weiter, falls diese die Genehmigung nicht selbst erteilen. Den Bauantrag reichen in den meisten Fällen Architekten oder Fachplaner ein, wenn man einen Wintergarten von einem Experten planen lässt.
Für die Beantragung selbst sind unterschiedliche Unterlagen erforderlich, dazu zählen unter anderem Bauzeichnungen des Grundstückeigentümers, des Bauherrn selbst und des direkten Nachbarns. Zudem muss der Bauherr den Antrag selbst ausfüllen und unterschreiben. Ebenfalls benötigt werden eine detaillierte Baubeschreibung, einen Erhebungsbogen für sämtliche Statistiken und statischen Kalkulationen sowie einen Lageplan, der amtlich anerkannt ist.
Zu einem vollständigen Bauantrag gehören zu einer Beurteilung des Vorhabens, ferner Unterlagen:
- Bauzeichnung- und Beschreibung des Herstellers zu dem Wintergarten
- Wärmeschutznachweis
- Lageplan des Grundstücks im Maßstab 1:500 (amtlich anerkannt)
- Berechnungen zu Grundstück und Gebäude
- Bauzeichnungen bei weiteren Veränderungen am Haus (Maßstab 1:100)
Der Wintergarten ist genehmigt – kann es jetzt losgehen?
Sobald man vom zuständigen Bauamt eine Genehmigung für seinen Wintergarten erhalten hat, darf man mit dem Bau beginnen. Wenn allerdings der Nachbar dem Bau nicht zustimmt, ohne dafür einen spezifischen Grund zu haben, kann es zu einer Verzögerung kommen, bis es losgehen kann.
Wenn das Bauamt oder die Behörde bzw. die Gemeinde vor dem Ende der Bearbeitungsfrist schriftlich mitteilt, dass es kein Verfahren bezüglich der Baugenehmigung geben muss, darf man schon vor Ablauf dieser Frist mit dem Bau beginnen.
Wie hoch sind die Kosten für eine Baugenehmigung für einen Wintergarten?
Wie auch die eigentliche Errichtung eines Wintergartens muss natürlich auch bei der Baugenehmigung mit Kosten gerechnet werden. Diese sind von mehreren Faktoren abhängig – somit ist es kaum möglich, pauschal anzugeben, wie hoch die Kosten tatsächlich ausfallen. Aspekte, die auf die Gebühren Einfluss haben, sind unter anderem der Standort des geplanten Wintergartens sowie auch die Größe.
Hier gelten in jedem Bundesland andere Kostenstaffelungen, die man jedoch problemlos im Vorfeld erfragen kann. Weiterhin kommt es bei den Kosten darauf an, wie hoch der Bearbeitungsaufwand für die Behörden ist und ob mehrere Fachkräfte für die Erteilung der Genehmigung benötigt werden. Je aufwändiger das Genehmigungsverfahren, desto teurer wird auch dieses selbst.
Wie sehen die Regeln in meinem Bundesland aus?
In den meisten Bundesländern ist für die Errichtung eines Wintergartens eine Baugenehmigung erforderlich. Hier muss also schon vor dem Beginn ein Bauantrag bei der zuständigen Behörde eingereicht werden – hierbei spielt die Größe des geplanten Wintergartens normalerweise keine Rolle.
Für Hessen, NRW, Brandenburg und Bremen existiert ein sogenannter räumlicher Freibetrag. Das bedeutet, dass in diesen Bundesländern ein Wintergarten ohne zusätzliche Genehmigung gebaut werden darf, sofern er maximal so groß ist, wie der räumliche Freibetrag vorschreibt. In NRW ist dies beispielsweise eine Fläche von maximal 30 m², ohne dass man hierfür eine Baugenehmigung braucht.
Denn sollte sich herausstellen, dass das Bauvorhaben eigentlich doch genehmigungspflichtig ist, riskiert man unnötige Kosten und Ärger.
Das Bundesland Bayern sieht keine Ausnahme hinsichtlich einer Baugenehmigung für Wintergärten vor. Die örtlich zuständigen Behörden sehen das offizielle Baurecht als Notwendig, um eine Errichtung vollziehen zu können.
Ist das Einverständnis der Nachbarn für den Bau eines Wintergartens erforderlich?
Nicht wenige Menschen stellen sich die Frage, ob der Nachbar Mitspracherecht hat, wenn es um den Bau eines Wintergartens auf dem eigenen Grundstück geht. Es ist natürlich in jedem Fall ein großer Vorteil, wenn man ein gutes oder zumindest neutrales Verhältnis zu seinen Nachbarn hat.
Lebt man beispielsweise in einem Reihenhaus oder in einer Doppelhaushälfte und kann aufgrund Platzmangels die vorgegebenen Abstände zur Grundstücksgrenze nicht einhalten, dann ist eine schriftliche Zustimmung des Nachbarn erforderlich, dass er dem Bauprojekt zustimmt.
Sollte er diese verweigern, ist das erst einmal ärgerlich – es bedeutet jedoch nicht, dass man sein Vorhaben direkt abhaken muss. So hat der Nachbar zwar die Möglichkeit, gegen den Bau Widerspruch einzulegen, allerdings hat ein solcher Einspruch bei den Behörden in der Regel meist keinen Erfolg.
Fazit: Der Bau eines Wintergartens erfordert eine sorgfältige Planung
Wer sich einen eigenen Wintergarten wünscht, muss bereits vor dem eigentlichen Baubeginn viele Behördengänge erledigen und bürokratische Aspekte berücksichtigen. Dies gehört leider dazu, wenn man ein solches Projekt realisieren möchte.
Der Umfang dieser Auflagen hängt immer vom Wohnort bzw. dem jeweiligen Bundesland ab. Wer seinen Wintergarten von einer Fachfirma errichten lassen möchte, kann diese bei der Beantragung der Baugenehmigung auch um Hilfe bitten.
Sie wird sich dann mit den zuständigen Behörden in Verbindung setzen bzw. kann mitteilen, welche Unterlagen für die Antragstellung erforderlich sind.