Der Kauf einer Fertiggarage will gut durchdacht sein. Denn es gibt nicht nur eine Vielzahl an Herstellern, die sämtliche Preissegmente auf dem Markt bedienen, sondern auch ganz unterschiedliche Materialien und Modelle. Eine Garage muss in erster Linie zum Grundstück passen und die Vorstellungen des Besitzers erfüllen.
Doch Wartung, Pflege, Anbieter und der Kaufprozess sind Punkte, die ebenfalls beachtet werden wollen.
Vorüberlegungen: Aus welchem Material soll die Fertiggarage bestehen?
Fertiggaragen gibt es aus Beton, Stahl und Holz. Die Wahl des Materials richtet sich nicht nur nach optischen Gesichtspunkten, sondern auch danach, ob die Garage auch zusätzlich als Abstell- oder Hobbyraum genutzt, beziehungsweise das Dach ebenfalls als Terrasse fungieren oder begrünt werden soll. Betongaragen sind beispielsweise sehr robust und verfügen über ein stabiles, langlebiges Dach.
Beton ist der ideale Baustoff, wenn die Garage in einer Region steht, wo sie auch Schneelasten standhalten muss oder exponiert in Hanglage positioniert wird. Im Prinzip gibt es kaum einen Unterschied zwischen einer Betongarage und einem gemauerten Massivbau. Stahlgaragen sind preisgünstig, schnell zu montieren, lange haltbar, aber einen Tick weniger stabil als Betongaragen. Sie lassen sich auch von der Form und vom Grundriss her flexibel planen. Fertiggaragen aus Holz punkten ebenfalls mit Langlebigkeit. Durch das Naturmaterial herrscht im Inneren ein angenehmes Mikroklima.
Preisgünstig in der Anschaffung, sind Holzgaragen jedoch sehr pflegeintensiv.
Alle drei Materialien lassen sich einheitlich verputzen, sodass der ursprüngliche Baustoff nicht sichtbar wird.
Haltbarkeit
Bei guter Pflege hält die Holzgarage 50 Jahre, die Stahlgarage immerhin noch 20 bis 30 Jahre. Die Betongarage schafft maximal 25 Jahre.
Preis: Zwischen 4000 und 9000 Euro sind für die Anschaffung einer Betongarage fällig.
Die Stahlgarage kostet 3000 bis 5000 Euro, am billigsten ist die Holzgarage mit einem Anschaffungspreis zwischen 1500 und 3000 Euro.
Dem gegenüber stehen Kosten für eine Massivgarage von 12.000 bis 17.000 Euro.
Fundament
Alle drei Modelle benötigen eine Bodenplatte als Fundament. Bei der Beton- und Holzgarage geht auch ein Streifenfundament. Die bodenlose Stahlgarage muss mit der Bodenplatte abgedichtet werden.
Dachnutzung
Die Dächer von Beton- und Holzgaragen können bei entsprechender Verstärkung genutzt, beziehungsweise bepflanzt werden. Bei Stahlgaragen ist dies nicht möglich oder aber mit immensen Mehrkosten verbunden.
Isolierung
Stahlgaragen können nicht isoliert werden, die anderen Modelle schon.
Fassade: Alle drei Modelle lassen sich beliebig verputzen. Holzgaragen bieten keinen Brandschutz.
Belüftung: Holzgaragen lassen sich optimal belüften, auch das Klima in Betongaragen ist zufriedenstellend. Sehr gut ist die Belüftung auch in Stahlgaragen, allerdings muss vorher ein Kondenswasserschutz erfolgen.
Montage
Stahlgaragen sind in einem Tag montiert. Holzgaragen lassen sich auch selbst aufstellen, wofür ein bis zwei Tage einkalkuliert werden müssen. Eine Betongarage ist in einer Stunde aufgestellt, allerdings wird Platz für Kran und Tieflader benötigt.
Wie groß soll die Garage sein?
Die Größe von der Garage hängt von den Wünschen des Nutzers ab. Manche möchten nur ihr Auto parken, andere wollen auch Werkzeuge und Fahrräder unterbringen oder sogar einen Hobbyraum integrieren. Neben den Möglichkeiten, die das Grundstück bietet, ist daneben die Größe des Autos entscheidend für die Abmessungen der Garage. Als Faustregel gilt, dass der Abstand des Wagens zur Wand mindestens 50 bis 70 cm auf jeder Seite betragen sollte. Im Fahrzeugschein finden sich die Größenangaben des jeweiligen Automodells. Als Standardmaße gelten:
- Für Kleinwagen: 2,55 m breit x 2,23 hoch x 5,20 tief
- Für Mittelklassewagen: 3,15 m breit x 2,60 m hoch x 6 m tief
- Für alle größeren Fahrzeuge: 4 m breit x 2,60 m hoch x 8,80 m tief
Wer die Garage mitsamt Haus baut, kann von Beginn an großzügiger planen und so Abstellfläche für Gartengeräte oder Fahrräder schaffen. Ist der Platz eng bemessen, können Stahlgaragen zentimetergenau angepasst werden. Die Elemente von Holz- oder Betongaragen lassen sich hingegen so kombinieren, dass es auch später möglich ist, die Garage zu erweitern. Manche setzen lieber gleich auf die Doppelgarage.
Wie sieht das mit der Baugenehmigung aus?
Die Regelungen für den Bau einer Garage unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. In den meisten Bundesländern wird keine Baugenehmigung benötigt, sofern die Garage gewisse Maße nicht überschreitet, der Abstand zu den Nachbarn gewahrt bleibt und vom Bebauungsplan her nichts dagegen spricht.
Diese genehmigungsfreien Maße unterscheiden sich in den einzelnen Bundesländern erheblich. Das Bauvorhaben sollte, auch wenn die genehmigungsfreien Maße nicht überschritten werden, den zuständigen Behörden angezeigt werden.
Eine Baugenehmigung ist grundsätzlich erforderlich, wenn sich die Nutzungsänderung der Garage ändert. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn das Dach zur Terrasse ausgebaut wird.
Das sind die Richtlinien in den einzelnen Bundesländern
Baden-Württemberg: Genehmigungsfrei bis 30 m² Grundfläche, der Stellplatz muss mindestens 5 m lang und 2,50 m breit sein, die mittlere Wandhöhe darf 3 m nicht übersteigen, daneben sind Auflagen zur Grenzbebauung und zur Zufahrt zu beachten.[/li]
Bayern: Im Freistaat sind Garagen bis 50 m² Grundfläche genehmigungsfrei. Für die restlichen Maße gilt, dass die Wandhöhe 3 m nicht übersteigt, die Garage mindestens 5 m lang und 2,50 m breit und die Zufahrt zu öffentlichen Wegen mindestens 3 m lang ist. Ans Nachbargrundstück darf gebaut werden, wenn die Gesamtlänge 9 m nicht übersteigt.
Berlin: 30 m² Grundfläche, eine maximale mittlere Wandhöhe von 3 m und eine Dachneigung bis maximal 45 Grad sind die Voraussetzungen in der Bundeshauptstadt.
Brandenburg: Bis 50 m² genehmigungsfrei. Maximalhöhe 3 m, Länge 5 m und Breite 2,30 m. In den einzelnen Gemeinden greifen spezielle Satzungen.
Bremen: Eine Grundfläche von 50 m² und eine Wandhöhe von 3 m sind genehmigungsfrei. Die Freistellung muss vor Baubeginn beantragt werden.
Hamburg: Genehmigungsfrei ist eine Grundfläche bis 50 m². Die mittlere Wandhöhe darf nicht höher als 3 m sein, der Stellplatz muss zudem mindestens 2,50 m breit und 5 m lang sein. Die Länge der Zufahrt zwischen Garage und Straße muss mindestens 3 m betragen.
Hessen: Genehmigungsfrei ist eine Grundfläche bis 50 m². Die mittlere Wandhöhe darf nicht höher als 3 m sein, der Stellplatz muss zudem mindestens 2,50 m breit und 5 m lang sein. Die Länge der Zufahrt zwischen Garage und Straße muss mindestens 3 m betragen.
Mecklenburg-Vorpommern: Genehmigungsfrei ist eine Grundfläche bis 30 m². Die mittlere Wandhöhe darf nicht höher als 3 m sein, der Stellplatz muss zudem mindestens 2,30 m breit und 5 m lang sein. Die Länge der Zufahrt zwischen Garage und Straße muss mindestens 3 m betragen.
Niedersachsen: Genehmigungsfrei ist eine Grundfläche bis 30 m². Die mittlere Wandhöhe darf nicht höher als 3 m sein, der Stellplatz muss zudem mindestens 2,50 m breit und 5 m lang sein. Die maximale Grenzbebauung beträgt 9 m.
Nordrhein-Westfalen: Eine Bruttogrundfläche von maximal 100 m² ist genehmigungsfrei, vorgeschrieben ist eine Stellplatzgröße von mindestens 2,50 m Breite und 5 m Tiefe. Die zulässige Gesamtlänge der Grenzbebauung beträgt 9 m.
Rheinland-Pfalz: Eine Grundfläche bis 50 m² sowie eine mittlere Wandhöhe von maximal 3,20 m ist genehmigungsfrei. Die zulässige Gesamtlänge bei einer Grenzbebauung beträgt 12 m.
Saarland: Die maximale Grundfläche beträgt 36 m². Die mittlere Wandhöhe beträgt maximal 3 m. Eine Mindestbreite des Stellplatzes von 2,30 m sowie eine festgelegte Breite der Garagenzufahrt abhängig vom Einfahrtswinkel zwischen 3 m und 6,50 m ist verpflichtend.
Sachsen: Genehmigungsfrei ist eine Grundfläche bis 50 m². Die mittlere Wandhöhe darf nicht höher als 3 m sein, der Stellplatz muss zudem mindestens 2,30 m breit und 5 m lang sein. Wenn die Gesamtlänge 9 m nicht überschreitet, darf bis an die Grundstücksgrenze gebaut werden.
Sachsen-Anhalt: Genehmigungsfrei ist eine Grundfläche bis 50 m². Die mittlere Wandhöhe darf nicht höher als 3 m sein, der Stellplatz muss zudem mindestens 2,30 m breit und 5 m lang sein. Wenn die Gesamtlänge 9 m nicht überschreitet, darf bis an die Grundstücksgrenze gebaut werden.
Schleswig-Holstein: 20 m² sind hier genehmigungsfrei, die mittlere Wandhöhe darf 2,75 m nicht übersteigen. Die Garage muss mindestens 2,50 m breit und 5 m lang sein. Außerdem existieren noch Auflagen zur Grenzbebauung (maximal 9 Meter) und zur Breite der Zufahrt (abhängig vom Einfahrtwinkel).
Thüringen: Die maximale Grundfläche beträgt 40 m². Die mittlere Wandhöhe beträgt maximal 3 m. Eine Mindestbreite des Stellplatzes von 2,50 m sowie eine festgelegte Breite der Garagenzufahrt abhängig vom Einfahrtwinkel zwischen 3 m und 6,50 m ist verpflichtend.
Den richtigen Anbieter finden
Die Garage muss ihren Zweck erfüllen und zum Grundstück passen. Grundsätzlich empfiehlt es sich daher, auf einen Anbieter in der Region zurückzugreifen und Mustergaragen zu besichtigen. Seriöse Anbieter drängen Kunden zu nichts und räumen ihnen auch ein Widerrufsrecht ein. Folgende Checkliste kann beim Anbietervergleich hilfreich sein:
- Befindet sich der Standort mit Mustergaragen in der Nähe?
- Stehen mehrere Materialien und Modelle zur Auswahl?
- Besichtigt der Anbieter vor Vertragsabschluss die örtlichen Gegebenheiten?
- Sind Referenzobjekte in der Region genannt oder zu besichtigen?
- Gibt es einen Festpreis oder entstehen Zusatzkosten?
- Wie lange sind die Lieferzeiten?
- Welche Garantieleistungen gibt es?
- Gewährt der Anbieter ein Widerrufsrecht, entstehen gegebenenfalls Stornogebühren?
Die Preise von Garagen vergleichen
Bei einer Fertiggarage kommen alle Leistungen von einem Anbieter. Das macht das Preismanagement überschaubar. Werden die einzelnen Anbieter verglichen, bieten die folgenden Faktoren einen Anhaltspunkt, um das günstigste Angebot zu finden:
Größe und Maße
Sondergrößen erhöhen den Preis, bei Standardgrößen sollte unbedingt verglichen werden.
Material
Stahl- und Holzgaragen sind deutlich günstiger als Fertiggaragen aus Beton.
Fundament
Streifen- oder Punktfundamente kosten mehr als eine komplette Bodenplatte.
Lieferung und Montage
Diese Posten sollten im Preis inbegriffen sein. Falls nicht, sollte beim Vergleich gegengerechnet werden.
Türen und Fenster
Sind nicht immer notwendig, bei sehr luftdichten Modellen wie Betongaragen jedoch empfehlenswert.
Sicherheit
Einbruchsschutz oder spezielle Elektronik für das Garagentor kostet extra. Aber auch beim Zubehörangebot unterscheiden sich die Anbieter.