Terrassenüberdachung Baugenehmigung – Das müssen Sie beachten

Terrassenüberdachung Baugenehmigung – Das müssen Sie beachten

Gemütlich draußen sitzen, obwohl es regnet oder auch dann im kühlen Schatten sitzen, während die Sonne erbarmungslos vom Himmel brennt – all dies ist möglich, wenn man sich für eine Terrassenüberdachung entscheidet.

Denn so schön die Sommertage auch sein mögen, manchmal ist das Wetter einfach unpassend, um unter freiem Himmel sitzen zu können. Die frische Luft und die erholsame Zeit im Garten lassen sich aber dennoch genießen, wenn man sich für eine Überdachung entscheidet, unter der es sich bei jedem Wetter gemütlich beisammensitzen lässt.

Ein wichtiges Thema, das von vielen Bauherren unterschätzt wird, ist die Baugenehmigung für die Terrassenüberdachung. Wir stellen nachfolgend vor, worauf es ankommt und warum sie so wichtig ist.

 Welche Vorteile bietet eine Terrassenüberdachung? 

Terrassenüberdachungen ermöglichen, auch bei schlechtem Wetter oder starker Sonneneinstrahlung ungehindert im Freien sitzen zu können. Es gibt sowohl transparente Überdachungen aus Kunststoff- oder Echtglas als auch Beschattungsmöglichkeiten aus Holz oder Metall.

Hier kommt es ganz auf den eigenen Geschmack und natürlich auch auf das Budget an. Beide Varianten bieten jedoch klar den Vorteil, auch dann Zeit auf seiner Terrasse verbringen zu können, wenn es regnet oder in der Sonne zu heiß wäre.

Natürlich sind auch Extras wie eine automatische Beschattung per Fernbedienung oder Seitenwände als Windschutz möglich. Hier empfiehlt sich die Errichtung einer individuellen Terrassenüberdachung von einem Fachbetrieb, die exakt auf die Gegebenheiten vor Ort angepasst wird.

 Die Terrassenüberdachung und das Baurecht – wichtige Informationen zum Thema 

Ordnung muss sein, wenn es darum geht, in Deutschland bauen zu dürfen. Wäre dies nicht durch entsprechende Richtlinien geregelt, würde es sicherlich chaotisch in unseren Gemeinden aussehen. Auch wenn es manchmal etwas lästig sein kann, das Baurecht spielt nicht nur für Wohnhäuser, sondern auch für Terrassenüberdachungen eine Rolle.

Hier gibt es das öffentliche und das private Baurecht. Wer eine eigene Überdachung für seine Terrasse plant, muss sowohl das deutschlandweite Bauplanungsrecht, das private Baurecht sowie auch die in den einzelnen Bundesländern geregelten Bauordnungsrechte des öffentlichen Baurechts berücksichtigen.

Das öffentliche Baurecht behandelt Richtlinien, welche sowohl den Umfang der Bodennutzung als auch die jeweilige Nutzungsart betreffen. Hier gibt es feste Richtlinien, an die sich Bauherren bei der Umsetzung ihres Projekts halten müssen. Das bedeutet, dass im öffentlichen Baurecht genau festgeschrieben steht, wo man was in welcher Form bauen darf.

Ergänzend dazu existiert das private Baurecht, bei dem es um die Interessen der Bauherren bzw. der Grundstückseigner geht. Die Basis für das private Baurecht stellt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) dar, bei dem vor allem das Werkvertragsrecht sowie das Sachenrecht eine relevante Rolle spielen.

Das alles mag zunächst sehr kompliziert klingen, allerdings muss man als Bauherr gar nicht so sehr ins Detail gehen.

 Wann ist eine Terrassenüberdachung eine Terrassenüberdachung? 

Wer eine Terrassenüberdachung plant, kann sich für die unterschiedlichsten Varianten entscheiden. Allerdings gibt es Unterschiede – wenn man beispielsweise lediglich ein Sonnensegel über seiner Terrasse installieren möchte, dann handelt es sich hierbei nicht um eine Terrassenüberdachung, die eine Baugenehmigung erfordern würde. Denn bei dieser würde es sich um eine Konstruktion mit einer festen Unterkonstruktion handeln, die in der Regel auch ein Fundament benötigt und entsprechende bauliche Veränderungen mit sich bringt.

Im Baurecht ist die Terrassenüberdachung noch exakter definiert: Demnach handelt es sich um eine Konstruktion auf ebenem Boden, bei der es sich noch nicht einmal unbedingt um einen Neubau handeln muss. So könnte eine Terrassenüberdachung auch einen Anbau oder eine Umbaumaßnahme darstellen. Sofern ein Wohnhaus durch einen Um-, An- oder Neubau geändert wird, spielen darüber hinaus das Baplanungsrecht sowie das Bauordnungsrecht eine Rolle. Wird eine Überdachung gebaut, welche nicht direkt mit dem Wohnhaus verbunden ist, sondern frei im Garten errichtet wird, gelten dieselben Regeln wie für den Bau eines Carports. Hier müssen sich Bauherren an die Richtlinien der Gemeinde sowie an jene der Landesbauordnung halten.

Zum Teil ist es durchaus möglich, eine Terrassenüberdachung ohne Genehmigung zu bauen.

 Wann ist eine Genehmigung für eine Terrassenüberdachung erforderlich? 

Nicht immer ist für die Errichtung einer Terrassenüberdachung eine Baugenehmigung erforderlich – doch genau dieser Aspekt erscheint für viele Bauherren etwas kompliziert. Wenn die Terrasse zum Beispiel nur mit einem Sonnensegel oder einer Markise beschattet werden würde, könnte niemand etwas dagegen sagen und es ist natürlich auch keine Genehmigung nötig.

Bei der Montage einer festen Terrassenüberdachung handelt es sich jedoch um eine Um- oder Ausbaumaßnahme. Dann sollte im Vorfeld unbedingt erfragt werden, ob eine Genehmigung benötigt wird. Ob sich die Überdachung direkt am Haus befindet oder nicht, spielt dann erst einmal keine Rolle.

So wichtig sind Standort und Fläche

Ob eine Baugenehmigung erforderlich ist, hängt im Großen und Ganzen von zwei Hauptfaktoren ab: Einerseits vom Bundesland, in dem man lebt, andererseits auch von der Größe der geplanten Überdachung.

➜ Der Standort

Eine entscheidende Rolle spielen die baurechtlichen Regelungen, welche von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind. Das bedeutet, dass es durchaus sein kann, dass ein Verwandter, der einige Kilometer entfernt lebt, für seine Überdachung keine Genehmigung benötigt, man selbst aber schon.

Oft gibt es auch in den Bebauungsplänen der Gemeinde bestimmte Regelungen, an die sich die Anwohner halten müssen. Das örtliche Bauamt erteilt dazu alle nötigen Informationen.

➜ Die Fläche

In einigen Bundesländern gibt es Obergrenzen hinsichtlich der Fläche, was die Baugenehmigung für Terrassenüberdachungen betrifft. Das bedeutet, dass Bauherren keine Genehmigung einholen müssen, sofern die Fläche der Überdachung eine bestimmte Grenze nicht überschreitet.

Für Bayern gilt zum Beispiel, dass eine Baugenehmigung erst ab Flächen von 30 m² und Tiefen von 3 m nötig ist. Weil solche Vorgaben sich allerdings ständig ändern können, ist man als Bauherr auf der sicheren Seite, wenn man sich erst einmal selbst bei der Gemeinde erkundigt.

Unerheblich bezüglich der Baugenehmigung ist allerdings das verwendete Material für die Überdachung. Es spielt keine Rolle, ob man für den Bau Aluminium, Glas oder Holz verwenden möchte – dies kann der Bauherr selbst nach Belieben entscheiden.

 Welche Rolle spielen die Nachbarn beim Bau von Terrassenüberdachungen? 

Viele Grundstücksbesitzer fragen sich, wie viel der Nachbar mitentscheiden darf, wenn es um den Bau einer Terrassenüberdachung geht. Sicherlich ist es von Vorteil, wenn man zu seinem Nachbar ein gutes Verhältnis hat. Denn für einen Anbau gelten bestimmte Abstände zu Grundstücksgrenzen, die eingehalten werden müssen. Das kann sich auf kleinen Flächen, wie beispielsweise bei einem Reihenhaus, als schwierig erweisen.

Dann kann tatsächlich die Zustimmung des Nachbarn nötig sein – rein theoretisch. Denn sollte der Nachbar nicht einverstanden sein, kann er zwar Widerspruch einlegen, was das Bauprojekt zwar etwas verzögern, aber in den meisten Fällen letzten Endes nicht verhindern kann. Eine wichtige Voraussetzung ist hierbei jedoch, dass der Bauherr ansonsten alle anderen rechtlichen Vorgaben erfüllt.

 Kann eine Terrassenüberdachung auch ohne Baugenehmigung errichtet werden? 

Es gibt viele Bauherren, die der Notwendigkeit einer Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung eher skeptisch gegenüber sehen. Denn viele denken sich, es interessiert doch kaum jemanden, wenn man seine Terrasse mit einem kleinen Dach ausstattet – ohne dabei auf irgendwelche Gesetze zu achten. Diesen Fehler sollte man jedoch nicht machen, denn man stelle sich nur einmal vor, ein Nachbar erkundigt sich beim zuständigen Bauamt nach einer Baugenehmigung.

Stellt sich dann heraus, dass diese nicht vorliegt, muss der Besitzer der Terrassenüberdachung mit einem Bußgeld rechnen.

Damit nicht genug: Die Gemeinde kann sogar verlangen, dass die Überdachung wieder vollständig entfernt wird.

Aus diesem Grund sollte man sich selbst unnötigen Ärger und hohe Kosten ersparen und sich frühzeitig darüber informieren, ob eine Genehmigung für die Errichtung einer Terrassenüberdachung erforderlich ist.