Die Einfach zum Angebot GmbH, Weißenseestraße 101, 81539 München, Deutschland (im Folgenden: eza) vermittelt Leads an Unternehmen im Sinne von § 14 BGB (im Folgenden: Partner) aufgrund der nachstehenden Bedingungen (im Folgenden: Partner-AGB), soweit eza und der Partner nicht Abweichendes in Textform i.S.d. § 126b BGB (im Folgenden: Textform) vereinbaren, insbesondere unter Verwendung des Auftragsformulars der eza (im Folgenden: Partner-Formular):
- Geltungsbereich
1.1 eza betreibt eine Online-Plattform unter der Domain www.einfach-zum-angebot.de (im Folgenden: Plattform), über die eza Kontakte zwischen Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB oder Unternehmen im Sinne des § 14 BGB (im Folgenden Interessenten), welche in der im Partner-Formular beschriebenen Region (im Folgenden: Partner-Region) die auf dem Partner-Formular beschriebenen Produkte und Leistungen des Partners (im Folgenden: Partner-Leistungen) suchen, an den Partner nach Maßgabe dieser Partner-AGB entgeltlich vermittelt.
1.2 Die vorliegenden Partner-AGB gelten für den Vertrag zwischen eza und dem Partner, der auf die kostenpflichtige Vermittlung von Leads an den Partner gerichtet ist. Für die kostenfreie Nutzung der Plattform durch die Interessenten gelten hingegen die jeweils aktuellen Nutzungsbedingungen, die den Interessenten auf der Online-Plattform verfügbar gemacht werden. Die Partner-AGB gelten ausschließlich. Geschäftsbedingungen, die hiervon abweichen, erkennt eza – vorbehaltlich ihrer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.
1.3 Unter einem Lead ist die Übermittlung von Kontaktdaten eines Interessenten aus der Partner-Region zu verstehen, der gegenüber eza sein grundsätzliches Interesse bekundet hat, von dem Partner ein konkretes Angebot über Partner-Leistungen zu erhalten. Weitere qualitative Anforderungen an ein Lead können sich aus dem Partner-Formular ergeben (im Folgenden: Qualifizierung des Leads).
1.4 Um die in Ziff. 2 beschriebenen Leistungen von eza nutzen zu können, muss der Partner das Partner-Formular unterzeichnen. Die dort abgefragten Informationen wird der Partner vollständig und wahrheitsgemäß eintragen. Die Unterzeichnung ist ausschließlich Unternehmern im Sinne des § 14 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vorbehalten. eza behält sich das Recht vor, diese Unternehmereigenschaft durch das Einfordern geeigneter Nachweise zu überprüfen. Der Partner wird die Angaben unaufgefordert und unverzüglich per E-Mail aktualisieren, sollten sich diese ändern.
- Leistungen
2.1 eza stellt für die im Partner-Formular vereinbarte Laufzeit über die Plattform den Kontakt zwischen Partnern und potenziellen Interessenten, die in der Partner-Region die Partner-Leistungen über die Plattform nachfragen, her. Es wird darauf hingewiesen, dass eza zu keinem Zeitpunkt Vertragspartner der zwischen den Interessenten und dem Partner in Bezug auf die Partner-Leistungen geschlossenen Verträge wird. Diese Verträge kommen ausschließlich zwischen den Partnern und den Interessenten zustande. Der Partner handelt selbstständig und unterliegt bei der Durchführung der von ihm angebotenen Partner-Leistungen nicht den Weisungen von eza. Der Partner ist in der Ausgestaltung seiner Tätigkeit und der Vertragsinhalte zwischen ihm und dem Interessenten völlig frei; dies gilt insbesondere für Dauer, Zeitpunkt und die Erbringung der Partner-Leistungen.
2.2 Die Plattform bezweckt, gegenüber dem jeweiligen Interessenten einen Angebotswettbewerb zwischen einer im Partner-Formular angegebenen maximalen Anzahl von anbietenden Unternehmen herzustellen. Der Partner akzeptiert daher, dass
- a) die Leistungen der eza stets nicht exklusiv sind, d.h. den Interessenten Produkte und Leistungen von Drittunternehmen, die mit den Partner-Leistungen identisch oder vergleichbar sind, angeboten werden, sowie
- b) trotz der im Partner-Formular angegebenen maximalen Anzahl von Unternehmen es dem Interessenten unbenommen bleibt, selbst weitere Angebote bei Drittunternehmen einzuholen.
2.3 Das Verfahren zur Bereitstellung von Leads (Zustelladresse und Zustellzeiten) wird im Partner-Formular beschrieben, unterliegt im Übrigen im Ermessen von eza. Über die mit dem Partner vereinbarten Kriterien der Qualifizierung, schuldet eza keine besondere Eignung oder Eigenschaften der Leads, Verhalten, Zusagen, Bereitschaft der Interessenten zur Kontaktaufnahme, Vertragsschluss oder sonstige Absichten der Interessenten, bestimmte Abläufe oder Erfolge. Leads werden so wie sie sind, d.h. mit den durch den Interessenten im System von eza eingegebenen Informationen zur Verfügung gestellt und müssen von eza nicht auf deren Wahrheitsgehalt, Richtigkeit oder Vollständigkeit überprüft oder nachträglich ergänzt werden.
2.4 Die Kriterien zur Auswahl der weiteren anbietenden Unternehmen unterliegt ebenfalls dem Ermessen von eza. Der Partner hat keinen Anspruch auf die Vermittlung bestimmter oder einer bestimmten Anzahl von Interessenten und Leads, kann aber im Partner-Formular eine maximale Anzahl von Vermittlungen pro Monat bzw. pro Woche angeben. Sollte der Partner Einwände gegen die Leads, insbesondere deren Qualifizierung, haben, sind diese unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach deren Übermittlung an den Partner an eza in Textform zu melden; erfolgt eine solche Meldung nicht rechtzeitig oder nicht formgerecht, ist der Lead nach Maßgabe von Ziff. 4 dieser Partner-AGB zu vergüten.
2.5 eza verpflichtet sich, die Plattform für die im Partner-Formular vereinbarte Laufzeit nach besten Kräften verfügbar zu halten. eza ist keinesfalls zur Vermittlung von Leads auf sonstigen Wegen außerhalb der Plattform verpflichtet. Der Partner wird darauf hingewiesen, dass die Plattform insbesondere wegen notwendiger regulärer Wartungsarbeiten sowie aufgrund von Ereignissen, die eza nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt, Handlungen Dritter, technische Probleme) von Zeit zu Zeit nicht verfügbar sein kann.
- Rechte und Pflichten des Partners
3.1 Der Partner wird sicherstellen, dass er die Leads unter den von ihm genannten Zustelladressen entgegennehmen kann, von diesen unverzüglich nach Zustellung Kenntnis nimmt und von ihm bearbeitet werden, d. h. zum Erstellen und Versenden von Angeboten über Partner-Leistungen an Leads aus der Partner-Region. Dem Partner ist bekannt, dass Erfolg und Akzeptanz des Portals bei Interessenten ganz entscheidend von dieser Mitwirkung des Partners abhängen.
3.2 Der Partner hat dafür zu sorgen, dass alle von ihm eingestellten oder zur Verfügung gestellten Inhalte mit dem geltenden Recht (insb. Daten- und Verbraucherschutz, Urheber- und Berufsrecht) vereinbar sind und keine entgegenstehenden Drittrechte bestehen. Der Partner muss insbesondere vollumfänglich zur Veröffentlichung der von ihm zur Verfügung gestellten oder verwendeten Bild- und Textmaterialien sowie der sonstigen Daten und Unterlagen berechtigt sein. Darüber hinaus müssen auch die angebotenen Partner-Leistungen selbst mit dem geltenden Recht vereinbar sein. Insbesondere muss der Partner zur Erbringung der jeweiligen Leistung qualifiziert sein und die ggf. erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen zur Erbringung der jeweiligen Partner-Leistung erfüllen (z. B. behördliche Genehmigungen und berufsrechtliche Anforderungen).
3.3 Der Partner ist verpflichtet, die Plattform und die von eza erlangten Leads nur zu dem, in diesen Partner-AGB beschriebenen Zweck (leadbezogene Kontaktaufnahmen sowie Abschluss und Durchführung eines Vertrages mit dem Interessenten) zu verwenden und bei der Nutzung der Plattform sämtliche vertraglichen und gesetzlichen Vorschriften zu beachten. Jegliche, über diesen Zweck hinausgehende Nutzung ist untersagt. Insbesondere ist es dem Partner untersagt:
- a) Angebote mit falschen oder irreführenden Angaben zu unterbreiten;
- b) Partner-Leistungen anzubieten, zu deren Erbringung der Partner (z. B. aufgrund entgegenstehender berufsrechtlicher Regelungen) nicht berechtigt ist;
- c) die Daten zur weitergehenden Bewerbung des Interessenten ohne dessen Einwilligung oder ohne sonstige Rechtsgrundlage zu nutzen;
- d) die erlangten Daten zu verkaufen;
- e) anderen Nutzern der Plattform Nachrichten zu senden;
- f) Daten der Plattform zu eigenen wirtschaftlichen Zwecken abgreifen;
- g) die erlangten Daten in sonstiger Weise rechtswidrig zu nutzen;
- h) die Zahlungsansprüche von eza nach Ziff. 4 nach der Vermittlung eines Leads zu umgehen.
3.4 Inhalte und Angebote des Partners, die gegen geltendes Recht verstoßen, sind unzulässig. eza ist berechtigt, derartige Inhalte ohne Vorankündigung zu löschen.
3.5 Im Falle eines Verstoßes gegen die Pflichten dieser Ziffer, ist eza zur fristlosen Kündigung des Vertrags (außerordentliche Kündigung) oder zur Löschung einzelner Inhalte berechtigt. Die jeweilige Sanktionsmaßnahme steht im freien Ermessen von eza, wobei jedoch Art und Schwere des Verstoßes berücksichtigt werden.
3.6 Ferner wird für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die Pflichten aus dieser Ziffer eine angemessene Vertragsstrafe fällig, deren Höhe unter Berücksichtigung der Schwere des Verstoßes von eza bestimmt und deren Billigkeit vom zuständigen Gericht überprüft werden kann und die den Betrag von 2.500 EUR nicht unterschreiten soll.
3.7 Der Partner wird eza von sämtlichen Ansprüchen des Interessenten oder eines Dritten auf erstes Anfordern durch eza freistellen, die aus und im Zusammenhang mit den zwischen dem Partner und den Interessenten abgeschlossenen Vertrag über Partner-Leistungen, dessen Zustandekommen oder Beendigung geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung (insb. Gerichts- und Anwaltskosten) in ihrer gesetzlichen Höhe. Unabhängig davon ist der Partner verpflichtet, eza über möglicherweise drohende Interessenten- oder Drittansprüche unverzüglich zu informieren.
- Preise, Fälligkeit und Verzug
4.1 Für die Bereitstellung der Plattform und die Vermittlung von Leads, welche die Anforderung der Qualifizierung erfüllen, berechnet eza dem Partner einen im Partner-Formular vereinbarten Pauschalpreis pro Lead, und zwar unabhängig davon, ob ein Vertrag zwischen dem Partner und dem Interessenten über Partner-Leistungen tatsächlich zustande kommt oder nicht. Auch der Grund für das Scheitern des Vertragsschlusses (der Interessent verliert nach der Qualifizierung des Leads wieder sein Interesse; der Interessent ist nicht erreichbar; der Partner versäumt die Kontaktaufnahme zum Lead etc.) spielt für die Vergütungspflicht keine Rolle.
Über diesen Pauschalpreis hinaus schuldet der Partner keinerlei Vergütung für die Leistungen von eza, auch dann nicht, wenn es zu einem Vertrag oder etwaige Folgeverträge zwischen ihm und einem Interessenten kommt.
4.2 Der im Partner-Formular genannte Preis versteht sich rein netto, zzgl. der jeweils geltenden MwSt.
4.3 Die Abrechnung von innerhalb eines Monats vermittelten Leads erfolgt regelmäßig, nach dem Ermessen von eza entweder wöchentlich oder monatlich, es sei denn, im Partner-Formular ist ausdrücklich Abweichendes vereinbart.
4.4 Die Zahlung erfolgt ohne Abzug über den im Partner-Formular vereinbarten Zahlungsweg. Wurde eza ein SEPA-Basis-Mandat erteilt, erfolgt der Lastschrifteinzug sieben (7) Kalendertage nach Rechnungsdatum. Die Frist für die Vorankündigung (Pre-Notification) wird auf zwei (2) Tage verkürzt. Im Fall eines Lastschriftmandats ist der Partner verpflichtet, stets für entsprechende Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund der Nichteinlösung oder die Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Partners. Dem Partner steht der Nachweis frei, dass die Kosten nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden sind.
- Laufzeit und Kündigung
5.1 Die Laufzeit und das jeweilige Recht der Parteien zur ordentlichen Kündigung ergeben sich aus dem Partner-Formular. Das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von diesen Vereinbarungen unberührt. eza steht ein außerordentliches Kündigungsrecht insbesondere dann zu, wenn der Partner bei Vertragsschluss oder bei der Unterzeichnung des Partner-Formulars unwahre Angaben gemacht hat, wenn er sich länger als 30 Tage im Zahlungsverzug befindet, Lastschriften ungerechtfertigt widerspricht, wenn ein Insolvenz-, Vergleichs- oder ein vergleichbares Verfahren über das Vermögen des Partners eröffnet wird, wenn der Partner nicht über die notwendige Qualifikation verfügt, um die von ihm auf der Plattform angebotenen Leistungen zu erbringen (z.B. fehlende Zulassung) oder diese AGB ein außerordentliches Kündigungsrecht vorsehen.
5.2 Entstandene Zahlungsansprüche von eza werden durch eine Kündigung nach Ziff. 5.1 nicht berührt.
5.3 Es obliegt dem Partner, seine Daten bei erfolgter Kündigung vor dem Vertragsende zu sichern. eza ist berechtigt, sämtliche während der Vertragsdauer gespeicherten Daten des Partners unwiederbringlich zu löschen, sofern dem keine gesetzlichen oder sonst vereinbarten Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
- Referenzwerbung und Bewertungen
6.1 eza kann während der Laufzeit die Partner-Leistungen angemessen bewerben und hierzu Marken und Logos des Partners sowie die von diesem beigestellten Bild- und Textmaterialien verwenden.
6.2 eza kann ein Bewertungssystem auf der Plattform betreiben, in welchem die Interessenten die Partner-Leistungen bewerten können. Diese Bewertungen verbleiben zeitlich unbefristet auf der Plattform. Die Löschung der Bewertungen erfolgt nur dann, wenn sie gesetzlich verpflichtend ist (z. B. bei falschen oder beleidigenden Bewertungen).
- Vertraulichkeit
Die Parteien werden über alle vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen bewahren bzw. diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber – gleich zu welchem Zweck – verwenden. Zu den als vertraulich zu behandelnden Informationen zählen die von der informationsgebenden Partei ausdrücklich als vertraulich bezeichneten Informationen und solche Informationen, deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen der Überlassung eindeutig ergibt. Die Parteien verpflichten sich außerdem, im Rahmen ihrer Tätigkeit die Bestimmungen der DSGVO und aller weiteren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.
- Haftungsbeschränkung
8.1 eza haftet für seine Leistungen unbeschränkt im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, im Falle der vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften oder bei Übernahme einer Garantie.
8.2 Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet eza jeweils der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, sofern nicht ein Fall der unbeschränkten Haftung vorliegt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung eine Partei regelmäßig vertrauen darf.
8.3 Im Übrigen ist die Haftung von eza ausgeschlossen. eza übernimmt keine Haftung für den Inhalt der Angebote der Partner gegenüber Interessenten und die mit diesen abgeschlossenen Verträgen der Partner. eza ist am Vertragsverhältnis „Partner – Interessent“ in keiner Weise beteiligt. Dieser Vertrag und die daraus erwachsenden Leistungspflichten entstehen ausschließlich zwischen dem Partner und dem Interessenten. eza übernimmt darüber hinaus keine Haftung für Zugang und Verfügbarkeit des Internets. Die Verfügbarkeit kann insbesondere zeitweise aufgrund von Wartungsarbeiten oder aus anderen Gründen eingeschränkt werden. Eine Haftung für Folgen eingeschränkter Verfügbarkeit – gleich welcher Art und aus welchem Grund – ist ausgeschlossen.
8.4 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung von eza für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter und für etwaige Aufwendungsersatzansprüche.
- Datenschutz
eza behandelt die personenbezogenen Daten, mit denen eza im Rahmen des Plattformbetriebs in Berührung kommt, vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften. Näheres ist der Datenschutzerklärung zu entnehmen.
- Schlussbestimmungen
10.1 Auf die Verträge zwischen eza und dem Partner findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung, soweit diese Rechtswahl nicht dazu führt, dass ein Verbraucher hierdurch zwingenden verbraucherschützenden Normen entzogen wird.
10.2 eza ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis mit dem Partner ohne eine Ankündigungsfrist ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. In diesem Falle ist der Partner dazu berechtigt, das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Überganges außerordentlich zu kündigen. Ziff. 5.2 gilt entsprechend.
10.3 Sofern es sich beim Partner um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist der in der Überschrift genannte Sitz von eza ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen eza und dem Partner.
10.4 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB bzw. des unterzeichneten Partner-Formulars rechtsunwirksam sein oder werden, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.
10.5 Wir sind weder verpflichtet noch bereit an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.